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Ich brauche ein Arbeitszeugnis oder mein Zeugnis ist unfair

Sie können jederzeit ein vollständiges Arbeitszeugnis oder auf Wunsch nur eine einfache Bestätigung verlangen. Das Zeugnis muss wohlwollend, aber auch wahr und vollständig sein. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, kostenlos bis 30 000 Franken.

Geprüft von Jonas Hertner am 28. September 2026

Vorgehen

  1. Verlangen Sie das Zeugnis schriftlich und sagen Sie klar, ob Sie ein vollständiges Zeugnis oder nur eine einfache Bestätigung wollen. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Ausstellung.

    OR · Art. 330a

Rechtslage

Sie können jederzeit von Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten ausspricht (vollständiges Zeugnis). Verlangen Sie ausdrücklich nur eine Bestätigung, muss sich diese auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken (einfache Arbeitsbestätigung).

OR · Art. 330a

Ein vollständiges Zeugnis soll Ihr berufliches Fortkommen fördern und deshalb wohlwollend formuliert sein. Dieses Wohlwollen findet aber seine Grenze in der Wahrheitspflicht: Das Zeugnis muss ein möglichst getreues und vollständiges Bild von Tätigkeit, Leistung und Verhalten geben. Es darf und muss deshalb auch negative Tatsachen erwähnen, wenn sie für die Gesamtbeurteilung erheblich sind.

OR · Art. 330a, BGE 136 III 510, E. 4.1

Kosten

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken sind im Schlichtungsverfahren kostenlos und laufen vor Gericht im einfacheren, schnelleren vereinfachten Verfahren.

ZPO · Art. 113, ZPO · Art. 243

Beratung

Holen Sie rasch persönliche Beratung, wenn Sie das Zeugnis dringend für eine Bewerbung brauchen, Ihr Arbeitgeber gar nicht reagiert, oder ein Streit über schwerwiegende, schwer beweisbare Vorwürfe im Zeugnis besteht.

Hilfe

Kostenlose oder günstige Hilfe: Die kantonale Schlichtungsbehörde für arbeitsrechtliche Streitigkeiten informiert über das Verfahren. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder. Viele Kantone bieten eine unentgeltliche Rechtsauskunft an.

Geltung

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung und der Streit über dessen Inhalt bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen in der Schweiz.

Nicht abgedeckt: Öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse und Streitigkeiten über andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wie Lohn oder Kündigungsschutz.

Quellen

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