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Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen grundsätzlich frei kündigen. Wichtig sind die richtige Kündigungsfrist, allfällige Sperrfristen bei Krankheit oder Schwangerschaft, und ob die Kündigung missbräuchlich sein könnte. Wollen Sie eine Entschädigung, müssen Sie spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben.

Vérifié par Jonas Hertner le 28 septembre 2026

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Délai

Wichtigste Frist, wenn Sie eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung wollen: Erheben Sie spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache bei Ihrem Arbeitgeber gegen die Kündigung. Einigen Sie sich danach nicht auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, müssen Sie Ihren Entschädigungsanspruch innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend machen (Schlichtungsgesuch einreichen), sonst verfällt der Anspruch.

OR · Art. 336b

Marche à suivre

  1. Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er die Kündigung schriftlich begründet. Verlangen Sie dies schriftlich; er muss Ihnen dann schriftlich antworten.

    OR · Art. 335

  2. Melden Sie sich möglichst frühzeitig persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an, spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen. Ab dann müssen Sie die Kontrollvorschriften befolgen und sich um eine neue Stelle bemühen.

    AVIG · Art. 17

Droit

Ausserhalb der Probezeit gilt ohne andere schriftliche Abrede: Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr zwei Monate, danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats. Diese Fristen können durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag geändert werden; auf weniger als einen Monat dürfen sie nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur im ersten Dienstjahr verkürzt werden.

OR · Art. 335c

Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie zum Beispiel ausgesprochen wird wegen einer persönlichen Eigenschaft ohne Bezug zur Arbeit, weil Sie ein verfassungsmässiges Recht ausüben, nur um Ihre vertraglichen Ansprüche zu vereiteln, weil Sie nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen, wegen Militär- oder Zivildienst, wegen Gewerkschaftszugehörigkeit oder -tätigkeit, gegen eine gewählte Arbeitnehmervertretung ohne begründeten Anlass, oder im Rahmen einer Massenentlassung ohne vorherige Konsultation der Arbeitnehmenden.

OR · Art. 336

Wird eine Kündigung als missbräuchlich beurteilt, muss die kündigende Partei eine Entschädigung bezahlen. Das Gericht legt die Höhe nach den Umständen fest, höchstens aber sechs Monatslöhne (bei einer missbräuchlichen Kündigung wegen unterlassener Konsultation bei einer Massenentlassung höchstens zwei Monatslöhne).

OR · Art. 336a

Coûts

Das Schlichtungsverfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken ist kostenlos: Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Für die Kosten einer eigenen Anwältin oder eines eigenen Anwalts gibt es in diesem Verfahren grundsätzlich keine Entschädigung.

ZPO · Art. 113

Conseil

Holen Sie rasch persönliche Beratung, wenn die Kündigungsfrist bald endet, wenn grosse Summen im Streit stehen, wenn Ihr Arbeitgeber die Sachlage bestreitet, oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation wirklich geschützt ist.

Aide

Kostenlose oder günstige Hilfe: Die kantonale Schlichtungsbehörde für arbeitsrechtliche Streitigkeiten informiert über das Verfahren. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder. Viele Kantone bieten über das Amt für Arbeit oder eine unentgeltliche Rechtsauskunft weitere Hilfe an.

Portée

Ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen (Einzelarbeitsvertrag) in der Schweiz.

Non couvert: Öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse bei Bund, Kantonen oder Gemeinden, fristlose Entlassungen, Kündigungen durch Sie selbst, Massenentlassungen und Lehrverhältnisse.

Sources

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