Erben und Vorsorge
- Eine Erbschaft ausschlagenWenn eine nahestehende Person gestorben ist und die Erbschaft überschuldet sein könnte, können Sie als Erbin oder Erbe die Erbschaft ausschlagen.
- Schulden der verstorbenen PersonStirbt eine Ihnen nahestehende Person, erben Sie nicht nur deren Vermögen, sondern automatisch auch deren Schulden – diese werden zu Ihren eigenen, persönlichen Schulden.
- Ein Testament errichtenAb 18 Jahren und urteilsfähig dürfen Sie mit einem Testament selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht.
- Pflichtteile: Was nahen Angehörigen zustehtPflichtteile schützen nahe Angehörige davor, durch ein Testament oder einen Erbvertrag völlig leer auszugehen.
- Vorsorgeauftrag und PatientenverfügungWenn Sie wegen Krankheit, eines Unfalls oder einer Demenz urteilsunfähig werden, können Sie nicht mehr selbst entscheiden.